FAQs für die Hauptuntersuchung

FAQ´s FÜR DIE HAUPTUNTERSUCHUNG

Wir haben Ihnen hier ein paar Fragen und Antworten zusammengestellt, die bezüglich der Hauptuntersuchung am Kfz immer mal wieder auftauchen.

 

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Wie lese ich die HU-Plakette?

Die Plakette befindet sich auf dem hinteren Kennzeichen. In der Mitte steht das Jahr, in dem die nächste HU fällig ist, und die Zahl auf der 12-Uhr-Position zeigt den Monat an. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich und gibt ebenfalls Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben. Ihre Abfolge wiederholt sich nach sechs Jahren.

Hier haben wir das noch etwas genauer beschrieben.

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Was bedeutet „keine oder geringe Mängel“?

Wenn Ihr Auto keine oder nur geringe Mängel aufweist, kann die GTÜ-Prüfingenieurin bzw. der GTÜ-Prüfingenieur eine gültige Plakette mit der aktuellen Farbe auf Ihr amtliches Kennzeichen kleben. Die Behebung geringer Mängel muss dennoch unverzüglich erfolgen.

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Was bedeutet „gefährlicher Mangel“?

Am 20.05.2018 wurde eine neue Mangelkategorie eingeführt: Künftig gibt es bei der technischen Überprüfung neben dem „geringen Mangel“ und dem „erheblichen Mangel“ auch die Kategorie „gefährlicher Mangel“. Konkret bedeutet das für die Autofahrerin bzw. den Autofahrer, dass sie bzw. er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet. Aber sie oder er darf dennoch mit ihrem bzw. seinem Fahrzeug nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Fachwerkstatt zur Reparatur fahren.

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Wie kann ich mich auf die Hauptuntersuchung vorbereiten?

Vor dem HU-Termin empfehlen wir Ihnen, sich unsere HU-Checklisten anzuschauen. Damit können Sie Ihr Fahrzeug auf die Hauptuntersuchung vorbereiten. Bei uns finden Sie Checklisten für alle Fahrzeugarten: Pkw, Motorrad, Caravan und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen.

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Ich habe meinen HU-Termin überzogen – was nun?

Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette. Eine Terminüberziehung kann doppelt teuer werden, denn neben dem erhöhten Prüfentgelt kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld drohen. Nutzen Sie deshalb den Service der GTÜ und registrieren Sie sich kostenfrei unter Termin – Erinnerung für eine rechtzeitige E-Mail-Erinnerung an die nächste Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs.

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Was kostet die Hauptuntersuchung?

Die Preise für die Hauptuntersuchung (HU) hängen von mehreren Faktoren ab:

  • In welchem Bundesland wollen Sie Ihr Fahrzeug zur Prüfung vorstellen?
  • Welche Prüfart (Hauptuntersuchung mit oder ohne Untersuchung des Motor- und Abgasmanagements (UMA, Nachfolge der AU), Änderungsabnahmen usw.) möchten Sie?
    Ist vielleicht auch eine Kombination von Prüfungen gewünscht oder erforderlich (HU und Änderungsabnahme)?
  • Welches Fahrzeug (Pkw, Lkw, Motorrad, Anhänger mit oder ohne Bremse usw.) wollen Sie vorstellen?
  • Wie hoch ist die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs?

Aufgrund dieser Parameter variieren die Kosten für die HU. Alle amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie die GTÜ müssen ihre Prüfentgelte der zuständigen Aufsichtsbehörde der Bundesländer melden und dürfen von diesen Entgelten nicht abweichen.

Sie können sich gerne bei uns in der Prüfstelle über die Preise informieren.

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Wo kann ich die Hauptuntersuchung durchführen lassen?

Die Hauptuntersuchung können Sie deutschlandweit bei den GTÜ-Partnerinnen und -Partnern in GTÜ-Prüfstellen oder in Kfz-Fachwerkstätten durchführen lassen. Und natürlich beim GTÜ-Partner in Ihrer Nähe.

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Was muss ich über den HU-Bericht wissen?

Wichtige Informationen zum Untersuchungsbericht (HU-Bericht) finden Sie hier .

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Ich habe meinen Untersuchungsbericht verloren. Bekomme ich einen neuen?

Sofern Ihr Fahrzeug von der GTÜ untersucht wurde, kann jederzeit ein Nachdruck des HU-Berichts für Sie angefertigt werden. Wenden Sie sich hierzu an unsere Prüfstelle oder an die GTÜ-Zentrale unter Tel.:  0711 97676-571.

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Was muss ich über die verschiedenen Arten von Mängeln im HU-Bericht wissen?

Abweichungen und Mängel, die an Ihrem Fahrzeug festgestellt werden, werden auf der Vorderseite des Hauptuntersuchungsberichts dokumentiert. Hier finden Sie eine genaue Auflistung der verschiedenen Mängel.

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Was muss ich machen, wenn mein Fahrzeug einen Mangel aufweist?

Wenn Ihr Fahrzeug keine Prüfplakette erhalten hat, ist nach Behebung aller Mängel eine Nachprüfung fällig. Innerhalb eines Monats muss das Fahrzeug bei einer Untersuchungsstelle zur Nachprüfung der Beseitigung aller Mängel vorgeführt werden. Die festgestellten Mängel müssen unverzüglich und vollständig behoben werden.

Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wenn die Frist für die Wiedervorführung überschritten wird, sind eine erneute Hauptuntersuchung und die damit verbundenen Kosten fällig.

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Kann ich mich an den nächsten HU-Termin erinnern lassen?

Nie wieder den Termin für die Hauptuntersuchung vergessen! Jetzt kostenlos an die Hauptuntersuchung erinnern lassen.

Zur HU-Erinnerung

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Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?

Zur HU müssen Sie lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitbringen. Eventuell ist es notwendig, dass Sie auch vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse mitbringen.

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Muss die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter persönlich vorbeikommen?

Nein, das ist nicht notwendig. Jedoch muss die Person, die zur HU erscheint, die notwendigen Dokumente (siehe vorige Frage) mitbringen.

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Sollten nun nicht alle Ihrer Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet sein, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter folgender Rufnummer an: 05423 – 4398636

Gerne dürfen Sie uns auch während der Geschäftszeiten persönlich besuchen. Unsere Mitarbeiter bemühen sich alle Ihre Fragen zu beantworten.


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