Fein­sta­ub­pla­ket­ten

FEINSTAUBPLAKETTEN

Die Feinstaubplakette ist mittlerweile ein wichtiges Thema für viele Autofahrerinnen und Autofahrer. Sie zeigt an, wie stark ein Auto an der Feinstaubbelastung der Luft beteiligt ist.

Je nach Schadstoffgruppe des Kraftfahrzeugs gibt es eine bestimmte Farbe (Grün, Gelb oder Rot).

Doch für wen ist die Feinstaubplakette eigentlich relevant?

Die Feinstaubplakette ist bisher in vielen deutschen Städten Pflicht. In sogenannten Umweltzonen benötigt man eine entsprechende Feinstaubplakette, um dort mit dem Auto fahren zu dürfen.

Über den Erwerb einer Umweltplakette können Autofahrerinnen und Autofahrer selbst entscheiden. Die amtlichen Feinstaubplaketten erhalten Sie bei Ihrer/Ihrem GTÜ-Sachverständigen..


Wie erhalte ich die Feinstaubplakette?

Dazu senden Sie uns bitte das mit allen Daten ausgefüllte Bestellformular inklusive einer Kopie der Fahrzeugpapiere und des Nachweises über den eingebauten Dieselpartikelfilter per E-Mail, Post oder Fax zu.

Wir prüfen anhand Ihrer Unterlagen, welche Plakettenfarbe Ihr Fahrzeug bekommt. Sie erhalten dann die Feinstaubplakette und die Rechnung per Post zu einem

Preis von 10 Euro inklusive Porto, Versand und MwSt.

Die Bestellung wird innerhalb einer Woche bearbeitet und versendet. Die Versanddauer der Feinstaubplakette ins Ausland kann jedoch bis zu zwei Wochen dauern.

Sollten Sie für Ihr Fahrzeug keine Feinstaubplakette erhalten, informieren wir Sie entsprechend.


Welche Kraft­fahr­zeuge sind betroffen?

Pkw, Busse und Lkw.

Ausgenommen von dieser Verordnung sind folgende Fahrzeuge:

  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forst­wirtschaftliche Zug­maschinen
  • zwei- und drei­rädrige Kraft­fahrzeuge
  • Fahrzeuge mit Sonder­rechten nach § 35 StVZO (z. B. Blaulicht)
  • mobile Maschinen
  • Fahrzeuge, mit denen außer­gewöhnlich geh­behinderte, blinde oder hilflose Personen fahren oder gefahren werden, bei Nachweis von „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwer­behinderten­ausweis
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammen­arbeit
  • zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundes­wehr für unaufschieb­bare Fahrten zur Wahr­nehmung hoheit­licher Aufgaben
  • Oldtimer mit H-/07er-Kennzeichen

In der Zulassungs­bescheinigung Teil I steht die relevante Schlüssel­nummer in Feld 14.1, bei älteren Fahrzeug­scheinen im Feld „zu 1“. Relevant sind jeweils die letzten beiden Ziffern.


Ausländische Fahrzeuge brauchen in deutschen Umweltzonen eine Feinstaubplakette

Autos mit ausländischer Zulassung haben in deutschen Städten, die Umweltzonen eingerichtet haben, freie Fahrt, wenn sie schadstoffarm und mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind.

Stimmt die Farbe der Feinstaubplakette am Fahrzeug nicht

mit der Feinstaubplakette auf dem Umweltzonenschild überein, darf das Fahrzeug die Umweltzone nicht befahren.

Kraftfahrzeuge, die mit einer auf dem Zusatzschild angezeigten Plakette gekennzeichnet wurden, sind vom Fahrverbot ausgenommen.


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