Sachverständigen Leistungen

KFZ. – SCHADENGUTACHTEN

Schadengutachten aller Art

Ob Haftpflichtschaden, Kaskoschaden, Wetter- oder Wildschaden – unsere Kfz-Sachverständigen sind neutral und unabhängig. Wir legen grossen Wert auf unsere weisungsfreie und ungebundene Tätigkeit. Wir beraten Sie immer neutral und behalten dabei Ihre Interessen im Fokus.

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt und alle Umgebungskosten beziffert werden.

Ihren Gesamtanspruch gegenüber der Kfz-Versicherung listet Ihnen unser Sachverständiger objektiv und transparent auf.

.

Wichtig bei einem vorhandenen Schaden ist, dass erst die Einschaltung eines qualifizierten und unabhängigen Kfz-Gutachters wie z. B. eines unserer GTÜ-Sachverständigen in der Kombination mit einem Kfz-Gutachten zur vollen Schadenersatzleistung führt. Unsere Sachverständigen sind unabhängig und neutral, da sie keinerlei Bindung zu einer Versicherung pflegen.

Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig geklärt sowie alle Umgebungskosten beziffert werden. Unsere Sachverständigen listen Ihren Gesamtanspruch im Kfz-Schadenfall gegenüber der Versicherung auf. Sie sind neutral und unabhängig.

Somit gewährleistet die GTÜ-Sachverständigenorganisation, dass der/die Geschädigte 100 % Ersatz hinsichtlich seines/ihres Fahrzeugschadens geltend machen kann.

Die Interessen der Versicherungen werden dabei nicht berücksichtigt.

Haftpflichtschaden

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt wird.

Als Geschädigter in einem Unfall haben Sie:

  • die freie Wahl eines unabhängigen Gutachters für ein Kfz-Gutachten.
  • das Recht auf die freie Wahl einer Anwältin/eines Anwalts im Fachbereich Verkehr, die/der Sie  gegenüber der gegnerischen Versicherung vertritt
  • die freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
  • die freie Wahl, Ihr Fahrzeug jetzt, später oder auch gar nicht reparieren zu lassen (kommt es zu keiner Reparatur, so ist ein finanzieller Ausgleich anzustreben)
Kaskoschaden/Eigenschaden

Ein Kaskoschaden ist ein selbst verschuldeter Unfallschaden. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen. In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen, da nur selten Ausfallkosten des eigenen Fahrzeugs versichert sind.

Sonstige Schäden durch Wetter oder Wild (Teilkasko)

Bei Wetter- oder Wildschaden handelt es sich um einen besonderen Versicherungsfall, der nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abgedeckt wird. Für Schäden dieser Art muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden: die Teilkasko-Versicherung. Auch hier wird nach Versicherungsvereinbarung reguliert.


Ein Sondergutachten (technisches Gutachten) brauchen Sie, wenn bei einem technischen Defekt an Bauteilen (z. B. Motorschaden) die Ursache ermittelt werden soll oder wenn als Unfallursache ein technisches Versagen infrage kommt. Ein Sondergutachten lohnt sich immer bei einem Rechtsstreit zwischen Geschädigten und Werkstatt zur Klärung des Sachverhalts.

Unsere Sachverständigen ermitteln den Umfang, die Ursache und den Reparaturweg des Schadens. Hierfür stehen ihnen z. B. Messgeräte zur Feststellung der Lackschichtendicke oder ein Endoskop zur Verfügung, das optische Einblicke in das Innenleben von Maschinen und Anlagen ermöglicht.


Kommentare sind geschlossen.